Die Kostenübernahme richtet sich nach der jeweiligen Krankenversicherung. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten. Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung können je nach Versicherung unterschiedlich geregelt

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung vollständig.

Voraussetzung ist eine psychische Störung mit Krankheitswert und eine vorherige psychotherapeutische Sprechstunde.

Die Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen richtet sich nach dem individuellen Vertrag.

Häufig werden psychotherapeutische Leistungen übernommen, manchmal mit bestimmten Einschränkungen (z. B. eine begrenzte Stundenzahl). Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Versicherung.

Eine Behandlung ist auch auf Selbstzahlerbasis möglich. In diesem Fall orientieren sich die Kosten an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Wir informieren Sie im Vorfeld transparent über die zu erwartenden Kosten.

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